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Peters-Services

Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB für www.peters-event.de - Veranstaltungsservice - durch Peters Services & Trade Ltd.


§ 1 Allgemeines
    Leistungen und Angebote der Peters Services & Trade Ltd. für den Geschäftsbereich "Veranstaltungsservice" erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit Vertragsabschluss gelten diese Bedingungen als angenommen.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss
  1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Verträge und Vollmachten bedürfen der Schriftform. Sie sind erst nach schriftlicher Bestätigung bzw. durch Unterschrift der Geschäftsführung oder eines Beauftragten der Peters Services & Trade Ltd. angenommen.
  1. Der Auftraggeber versichert, dass er Kostenträger des Vertrages ist, bzw. berechtigt ist für diesen Verträge verbindlich abzuschließen.
  1. Lehnt der genannte Kostenträger die Begleichung der Vertraglich festgelegten Schuld ab, ist der Auftraggeber für die Peters Services & Trade Ltd. der Schuldner im Sinne des abgeschlossenen Vertrages.

§ 3 Preise
  1. Es gelten die im Vertrag für die jeweilige Veranstaltung genannten, aktuell veranschlagten Preise.
  1. Festpreise, Budget-Verwaltung, Rabatte und Provisionen müssen vertraglich festgehalten werden. Bei Budgetverwaltung werden anfallende Gebühren von Behörden oder Rechnungen Dritter belegt und in Rechnung gestellt.
  1. Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 4 Termin- und Leistungszeit
  1. Termine sowie Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Die Lieferung der Dienstleistung verlängert sich entsprechend der zeitlichen Verzögerung, die der Auftraggeber zu vertreten hat.
  1. Termin- und Dienstleistungsverzögerung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, auch im eigenen Betrieb, die der Peters Services & Trade Ltd. das Liefern der Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel, blockierte Arbeitsräume, Krankheit, Ausfall der Veranstaltungsräume oder eingebundener Subunternehmer/Künstler usw. - führen zur Aussetzung der Leistungsverpflichtung und der Terminvereinbarungen. Sie berechtigen die Peters Services & Trade Ltd., die Termine und Leistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  1. Verlängert sich die Lieferung der Dienstleistung oder wird die Peters Services & Trade Ltd. von ihrer Leistungsverpflichtung frei, so kann der Auftraggeber daraus keine Schadensansprüche ableiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die Peters Services & Trade Ltd. nur berufen, wenn sie den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.
  1. Kommt die Peters Services & Trade Ltd. in Termin oder Leistungsverzug, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Bereits erfolgte Teilleistungen sind vom Rücktritt ausgeschlossen.
  1. Schadensansprüche werden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Peters Services & Trade Ltd. gewährleistet.
  1. Ansprüche gegen vertraglich eingebundene Dritte (Veranstalter / Subunternehmer / Künstler) die gem. § 4 Nr. 2 den Leistungsverzug verursacht haben, werden ggf. abgetreten oder geteilt.

§ 5 Gewährleistung / Rücktritt
  1. Die Peters Services & Trade Ltd. gewährleistet eine diskrete, vertrauensvolle, saubere und ordentlich durchgeführte Auftragsabwicklung.
  1. Weist die Dienstleistung dennoch Mängel oder Beanstandungen auf, so ist der Vertragspartner verpflichtet, der Peters Services & Trade Ltd. diese Mängel und Beanstandungen unverzüglich bei Feststellung anzuzeigen. Die Peters Services & Trade Ltd. ist in diesem Fall verpflichtet, diese Mängel zu beseitigen.
  1. Verstößt der Vertragspartner gegen die unverzügliche Anzeigepflicht, so sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
  1. Sofern der Peters Services & Trade Ltd. die Beseitigung der Beanstandungen oder Mängel nicht gelingt, kann der Vertragspartner Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.
  1. Ihnen steht grundsätzlich ein Widerrufs-, Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb von14 Tagen nach Vertragsabschluß zu.
  1. Wenn der Leistungstermin jedoch innerhalb von diesen 14 Tagen liegt und daher mit der Auftragsabwicklung begonnen wurde, hat der Auftragsgeber die bereits entstandenen Kosten und Folgeansprüche Dritter in voller Höhe zu begleichen.
  1. Ein ggf. erlangter Gebrauchsvorteil ist herauszugeben. Bei Verschlechterung einer bereits gelieferten Ware, wird ein Wertersatz in Rechnung gestellt. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie es Ihnen im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie einen Wertersatz vermeiden, wenn Sie diese Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was den Wert der Ware beeinträchtigt.

§ 6 Zahlungsbedingungen
  1. Die Peters Services & Trade Ltd. verlangt von privaten und gewerblichen Kunden grundsätzlich eine Vorauszahlung bei / nach Vertragsabschluss in Höhe von 50% der Vertragssumme in bar oder Barscheck. Liegt der Leistungstermin innerhalb der Rücktrittsfrist von 14 Tagen, ist die volle Vertragssumme in bar oder Barscheck fällig. - Die Restsumme ist spätestens vor Ort nach der erbrachten Leistung in bar oder Barscheck zu leisten. Fällt gem. gesonderter Absprache eine nachträgliche in Rechnungsstellung an, ist diese unmittelbar nach Rechnungseingang beim Auftraggeber, spätestens nach 7 Werktagen zu begleichen.
  1. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Peters Services & Trade Ltd. über den Betrag verfügen konnte. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wurde.
  1. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, außer bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

§ 7 Haftungsbeschränkung
  1. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Peters Services & Trade Ltd. als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  1. Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
  1. Schadensersatzansprüche die durch Unfall bzw. Personenschäden, Diebstahl oder Sachbeschädigung an transportierten oder in Verwahrung genommenen Gegenständen entstehen, sind sowohl gegen die Peters Services & Trade Ltd. als auch gegen deren Erfüllungs-, bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  1. Bei vertraglich genutzten Räumen, Zelten, Gerüsten, Maschinen, Fahrgeschäften, Fahrzeugen oder anderen Gegenständen gelten die Haftungsbedingungen der jeweiligen Eigentümer / Betreiber / Aufsteller / Verantwortlichen.

§ 8 Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
    Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar und unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg/Germany. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit dieses Vertrages und der übrigen Bestimmungen zur Folge. Die unwirksame Bestimmung ist durch die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zu ersetzen.


Hamburg im Juli 2004

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